Impressum: Silvia Herburger, Herklotzgasse 10/1/2, 1150 Wien,

E-Mail: silvia_herburger@gmx.at, T: +43 (0) 650 56 10 778

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

1.    Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1.1.        Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Angebote der Fotografin sind freibleibend und unverbindlich.

 

 

 

2.    Urheberrechtliche Bestimmungen

 

2.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers stehen der Fotografin zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur nach ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt.

 

2.2. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Vertragspartner über. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte, wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrages) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.

 

 

 

2.3. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk deutlich und gut lesbar (sichtbar) unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen (© Name, Firma, Ort und sofern bekannt, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung).

 

 

 

2.4. Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, der Fotografin bekannten, Vertragszweck erforderlich ist.

 

 

 

2.5. Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl des Belegexemplare auf ein Stück. Bei einer Veröffentlichung im Internet ist der Fotografin die Webadresse mitzuteilen.

 

 

 

3.    Eigentum an Bilddateien – Archivierung

 

3.1. Das Eigentum an den Bilddateien steht der Fotografin zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche von der Fotografin hergestellte Bilddateien. Die Fotografin verpflichtet sich nicht die Rohdaten nach Abgabe der bearbeiteten Lichtbilder aufzubewahren.

 

 

 

3.2. Die Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom, oder ähnlichen Datenträgern ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.

 

 

 

4.    Nebenpflichten

 

4.1. Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsgewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält die Fotografin diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. Die Fotografin garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke.

 

 

 

5.    Verlust und Beschädigung

 

5.1. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (digitale Bilddateien) haftet die Fotografin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jede Haftung ist auf Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern möglich) beschränkt. Die Fotografin haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

 

 

 

6.    Vorzeitige Auflösung

 

6.1. Die Fotografin ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen.

 

 

 

6.2. Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrages aus in seiner Sphäre liegenden Gründen Abstand, steht der Fotografin mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Entgelt zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminveränderungen (z.B. aus Gründen der Wetterlage) ist ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.

 

Das Ausfallshonorar wird wie folgt berechnet:

 

·    bei Stornierung 15 Tage vor dem gebuchten Termin: 25 % der vereinbarten Summe

 

·    bei Stornierung 3-7 Tage vor dem gebuchten Termin: 50 % der vereinbarten Summe

 

·    bei Stornierung ab 2 Tage vor dem gebuchten Termin: 100 % der vereinbarten Summe

 

Zusätzliche Kosten z.B. für Studioräume, Visagisten, etc. werden gesondert berechnet.

 

 

 

7.    Leistung und Gewährleistung

 

7.1. Die Fotografin wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sie kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist die Fotografin hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

 

 

 

7.2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Jedenfalls haftet die Fotografin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

 

 

7.3. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person der Fotografin liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen, etc.

 

 

 

8.    Werklohn/Honorar

 

8.1. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht der Fotografin ein Werklohn (Honorar) nach ihren jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar zu.

 

 

 

8.2. Das Honorar steht auch für Layout- und Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.

 

 

 

8.3. Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten, etc.), auch wenn deren Beschaffung durch die Fotografin erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.

 

 

 

8.4. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.

 

 

 

8.5. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen, etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.

 

 

 

9.    Zahlung

 

9.1. Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50 % der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, ist das Resthonorar nach Rechnungslegung sofort zur Zahlung fällig.

 

 

 

9.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist die Fotografin berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.

 

 

 

9.3. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die Fotografin – unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.

 

 

 

9.4. Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertrasgpartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, außer dieser wird ausdrücklich erklärt, vor.

 

 

 

10.  Datenschutz

 

10.1. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Fotografin die von ihm bekanntgegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Weiters ist der Vertragspartner einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

 

 

 

11.  Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken der Fotografin

 

11.1. Die Fotografin ist – sofern keine ausdrückliche gegenseitige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt von ihr hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung ihrer Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken der Fotografin seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.

 

 

 

12.  Lieferzeiten und Reklamationen

 

12.1. Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von acht Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit ist eine Anerkennung möglich. Durch Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben, hierdurch ist keine Reklamation berechtigt.

 

 

 

12.2. Werden digital erworbene Lichtbilder durch den Auftraggeber entwickelt oder gedruckt, übernimmt die Fotografin keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können direkt von der Fotografin erworben werden.

 

 

 

12.3. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen gelten nicht als erheblicher Mangel.

 

 

 

13.  Schlussbestimmung

 

13.1. Für alle gegen einen Vertragspartner der Fotografin, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.